Produktinformation
 
Fibu MAXIMA® für Windows
 
Ab 01.01.2005 gilt für Unternehmen die Pflicht zur elektronischen Steuerdatenübermittlung
 
Grundlage hierfür ist die Änderung des §18 Abs. 1 S. 1 UStG:
 
Der Unternehmer hat bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungs- zeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungs- verordnung zu übermitteln, in der er die Steuer für den Voranmeldungs- zeitraum (Vorauszahlung) selbst zu berechnen hat; auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine Übermittlung verzichten.
 
Nach §27 Abs. 9 UStG ist § 18 Abs.1 S. 1 erstmals auf Voranmeldungs- zeiräume anzuwenden, die nach dem 31.Dezember 2004 enden.
 
In Kooperation mit unserem Partner UBM-Lohn bieten wir, zum Januar 2005, eine Integration der Elektronischen Steuerübermittlung nach dem ELSTER-Verfahren für die Fibu MAXIMA® für Windows an.
 
Die Auslieferung des Updates erfolgt in Anlehnung an die Bereitstellung der ELSTER-Software seitens der Finanzämter. Auf www.elster.de ist das Produkt ab 15.01.2005 angekündigt.
 
Für Kunden der Fibu MAXIMA® für DOS können wir eine Integration des Moduls leider nicht mehr anbieten. Unseren DOS-Kunden steht die Möglichkeit zur manuellen Übertragung der Umsatzsteuerdaten, über das in den Finanzämtern erhältliche Programm "Elster-Software", zur Verfügung. Natürlich können Sie jederzeit mit vollständiger Datenübernahme auf die aktuelle Windows-Version wechseln. Bei Interesse werden wir bemüht sein Ihnen ein lukratives Angebot zu unterbreiten (Kontakt)