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Produktinformation
Fibu MAXIMA® für Windows Version 4
Ein minimaler Bedienungsaufwand, verbunden mit der Perfektion eines langjährigen (über 10 Jahre) gereiften Programmsystems, führen beim Einsatz der REALTIME Fibu MAXIMA ® zum Erfolg.
Die REALTIME-Finanzbuchhaltung ist ein komfortables Dialog-Buchhaltungssystem nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Speicherbuchhaltung. Die FIBU entspricht den seit 1987 gültigen EG-Richtlinien. Das mandantenfähige Programm besteht grundlegend aus den Modulen Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung, Mahnung und Zahlungsverkehr.
Dieses Buchhaltungssystem ist geeignet für sämtliche Betriebsgrößen in Industrie, Handwerk und Handel sowie für Steuerberater.
Über 2.000 Installationen im gesamten Bundesgebiet machen die REALTIME-Fibu zu einem ausgereiften, praxiserprobten Softwarepaket!
Bei Interesse fordern Sie bitte die 150-seitige Mustermappe mit allen Musterauswertungen der REALTIME Finanzbuchhaltungssoftware an.
Lieber gleich die Richtige!
Softwarebescheinigung nach IDW PS 880 für Fibu MAXIMA ®
Die Fibu MAXIMA ® (Version 4, Compile-Release 4.01.001, Stand 01.01.2004) ist eine der ersten Finanzbuchhaltungen am Markt, welche vom Wirtschaftsprüfer nach den neuesten Bestimmungen geprüft wurde.
Beurteilungsmaßstab
Als Maßstab für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Software wurden herangezogen:
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die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung |
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die handelsrechtlichen Vorschriften, insbesondere §§ 238 ff. HGB |
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die steuerrechtlichen Vorschriften, insbesondere §§ 140, 145 ff. AO |
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das Schreiben des Bundesministerium für Finanzen vom 7.11.95 „Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)“ mit der entsprechenden Anlage zu diesem Schreiben
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die vom Fachausschuss für Informationstechnologie (FAIT) beim Institut der Wirtschafts-prüfer herausgebende Stellungnahme zur Rechnungslegung „Grundsätze ordnungsgemä-ßer Buchführung bei Einsatz von Informationstechnologie (IDW RS FAIT 1)“ i.d.F. vom 24.09.2002
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die vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebene Stellungnahme zur „ Abschluss-prüfung beim Einsatz von Informationstechnologie (IDW PS 330) i.d.F. vom 24.09.2002
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die vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebene Stellungnahme zur „Erteilung und Verwendung von Softwarebescheinigungen (IDW PS 880)“ i.d.F. vom 25.06.1999
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Diese Softwareprüfung ist wichtig, wenn Ihr Jahresabschluss vom Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer ohne einen Negativvermerk bezüglich geprüfter Buchhaltung erfolgen soll. Auch werden sich unter Umständen die Abschlußkosten reduzieren da ohne Softwarebescheinigung der Abschlußaufwand um ein vielfaches höher sein kann.
Des weiteren haben wir bereits seit Jahren die Anforderungen bezüglich der GDPdU konformen Schnittstelle seitens der Finanzbehörden gelöst.
Selbstverständlich sind auch Schnittstellen zu Datev vorhanden, sodass Sie für den Jahresabschluss problemlos Ihre Daten für den Steuerberater bereit stellen können.
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